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Was sollte man tun bei Insolvenz seines Stromanbieters?

Aktualisiert: 17. Dez. 2021

Durch die extreme Strompreiserhöhung an der Börse wurde eine Pleitewelle bei den Strom- Versorgern ausgelöst. Die Energiepreise steigen ins unermessliche und es ist noch kein Ende abzusehen. Ausbaden müssen dies die Endverbraucher und dies nicht zu knapp. Da die Kosten drastisch gestiegen sind passen sich die Energieversorger an. Die Reaktion auf diesen drastischen Preisanstieg ist unterschiedlich. Einige Stromanbieter haben bereits Insolvenz angemeldet. Die Otima Energie AG aus Brandenburg ist zum Beispiel so ein Fall. Die Gas- und Stromlieferungen wurden eingestellt. Andere Versorger nehmen keine Kunden mehr auf oder erhöhen die Preise erheblich. Wenn bei einer Insolvenz die Belieferung mit Strom oder Gas wirklich eingestellt wird übernimmt der örtliche Grundversorger die Belieferung, da die Versorgung mit Strom oder Gas gesetzlich garantiert ist.

Bei Insolvenz Ihres Anbieters schlagen wir, um den Schaden zu begrenzen, folgende Maßnahmen vor.


Trotz angekündigter Insolvenz senden Sie ein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein an den insolventen Anbieter senden.

Wichtig ist auf jeden Fall die Einzugsermächtigung per Einschreiben zu widerrufen.

Dokumentieren Sie Ihre Zählerstände und schicken Sie diese an Grundversorger, Insolvenzverwalter und Netzbetreiber.


Offene Rechnungen sollten Sie begleichen und bei bereits eingetretener Insolvenz den offenen

Betrag auf das Konto des Insolvent Verwalter einzahlen.

Guthaben bzw. Vorauszahlungen und Lastschriften werden zurückgefordert bevor Sie die

Suche nach einem neuen sicheren, preisgünstigen und flexiblen Versorger starten.




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