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STROMPREISBREMSE 2023

Wer profitiert vom Strompreis? Der primäre Zweck der Bremse ist der für private Verbraucher bestimmte Strompreis. Diejenigen, die derzeit über 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen, profitieren von der Initiative. Aus diesem Grund ist der Strompreis für 80 Prozent des Gesamtverbrauchs auf 40 ct/kWh begrenzt. Ausschlaggebend ist die Menge des im Vorjahr konsumierten Alkohols. Auch kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von dem Gesetz. Der jährliche Gesamtstromverbrauch darf jedoch 30.000 kWh nicht überschreiten. Darüber hinaus genießen sie den gedeckelten Strompreis und die geklammerten Stromkosten. Obwohl der Strompreis erst am 1. März 2023 offiziell wird, gilt er bereits für Januar und Februar dieses Jahres. Dann bekommen die Haushalte zum Beispiel die Entlastung für die ersten beiden Monate im März gutgeschrieben.

Was wird die Erleichterung sein? Die Höhe der Entlastung pro Person hängt davon ab, wie viel SIE derzeit für eine Kilowattstunde Strom bezahlen. Wer es ganz genau wissen will, kann den Energiekostenrechner der Verbraucherzentrale NRW nutzen. Dabei ist die Strompreisbremse bereits berücksichtigt. Zur Berechnung des neuen Abzugs benötigen Sie folgende Werte: Jahresverbrauch: Die Strompreisbremse gilt nur für 80 % des Verbrauchs. Daher ist der Jahresverbrauch wichtig, da er für Abzüge und Abzüge ausschlaggebend ist. Dieser Wert wird normalerweise auf der Jahresrechnung Ihres Stromanbieters ausgewiesen. Bruttopreis pro Kilowattstunde: Der Bruttopreis pro Kilowattstunde beinhaltet Steuern, Umlagen und Abgaben, die laut Verbraucherzentrale die Höhe des Abzugs bestimmen. Die meisten Stromtarife haben einen Grundpreis. Wie hoch dieser ist, kann man auf der letzten Rechnung oder dem Erhöhungsschreiben ablesen. Auch der Energieanbieter kann darüber Auskunft geben. Einige Verbraucher haben keinen Grundpreis, sondern ein Messentgelt – dieses kann auch in den Rechner der Verbraucherzentrale eingetragen werden.

Nachdem Ihr Rabatt berechnet wurde, können Sie diesen Betrag nun mit dem vergleichen, was Sie derzeit bezahlen. Wenn der aktuelle Rabatt eindeutig zu niedrig ist, sollten Sie Ihren Lieferanten kontaktieren und um eine Anpassung bitten. Andernfalls drohen hohe Zahlungsrückstände. Wenden Sie sich auch an den Anbieter, wenn der aktuelle Rabatt eindeutig zu hoch ist. Denn laut Verbraucherzentrale haben Sie in diesem Fall beim Anbieter ein Guthaben aufgebaut, für das SIE bis zur nächsten Jahresabrechnung insolvenzgefährdet sind. Dies bedeutet, dass Geld verloren gehen könnte, wenn der Lieferant in Konkurs geht.

Was wird die Erleichterung sein? Die Höhe der Entlastung pro Person hängt davon ab, wie viel SIE aktuell für eine Kilowattstunde Strom bezahlen. Wer es ganz genau wissen will, kann seine

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